Allgemeine Geschäfts-Bedingungen (AGB`s)

Liebe Gäste!
Falls Sie Ihre Buchung stornieren müssen, tun Sie dies bitte sobald wie möglich. Bitte beachten Sie dabei ganz besonders Punkt
3 unserer AGB`s.
Die Preise und Termine gelten vorbehaltlich Irrtümer und Druckfehler.

Ihr Vertragspartner:

Martin Hager
66809 Nalbach
info@cloefhaenger.com
0178-9254142

Wichtige Hinweise und Teilnahmebedingungen!

Persönliche Voraussetzungen:

  • Normale Körperliche Fitness
  • Schwindelfreiheit
  • Trittsicherheit
  • Maximalgewicht 100kg

Gründe für den Ausschluss von der Veranstaltung:

Personen die an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die während dem Verlauf der Veranstaltung eine Gefahr für die eigenen Gesundheit oder andere Personen darstellen könnte.

  • Schwangere
  • Personen die alkoholisiert und oder unter Einfluss von Medikamenten und oder Drogen stehen.

Mitzubringen:

  • Schlafsack
  • Taschen- bzw. Stirnlampe
  • Zahnbürste
  • bequeme Kleidung,
  • festes Schuhwerk

Vor Reiseantritt zu beachten:

Falls der vereinbarte Treffpunkt nicht rechtzeitig erreicht werden kann, bitten wir um schnellstmöglichen Anruf unter:

0178-9254142

 

Stornoversicherung:

Im Teilnahmepreis ist keine Stornoversicherung

enthalten!

 

Zahlungsarten:

Die Bezahlung der Teilnahme erfolgt in Euro per Überweisung.

1. Abschluss des Reisevertrages

Sie können Ihre Teilnahme persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns anmelden. Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar.

 

Mit Ihrer Teilnahmeanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Teilnahmevertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme Ihrer Anmeldung in Form unserer Buchungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande. Bei kurzfristiger Buchung (8 Tage vor Teilnahmeantritt) werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Buchungsbestätigung sofort zusenden. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Reiseteilnehmer abgibt.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Bei Nichtvorliegen derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der auf der Website aufgeführte Leistungsumfang zu den auf der Website angeführten Preisen.

3. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit von der Teilnahme an der Veranstaltung zurücktreten. In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

Als Ersatz für getroffene Teilnahmevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehen den Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum

Veranstaltungstermin eine prozentuale Zahlung des Teilnahmepreises verlangen:

 

Rücktritt ab 5 Tage vor Veranstaltungstermin: 50%

Rücktritt ab 2 Tage vor Veranstaltungstermin: 100%

4. Ersatzpersonen

Bis zu Beginn können Sie sich bei der Durchführung der Veranstaltung von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zur Ihren Lasten.

 

Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Teilnahmebedingungen nicht genügt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Teilnahmepreises. Es liegt in unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall o.ä.) für einzelne und gefallene Leistungen, Kosten zu erstatten, sofern uns die Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten

Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an gilt Punkt: „Rücktritt durch den Kunden“.

6. Umbuchung

Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Leistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzten.

7. Rücktritt & Kündigung durch den Veranstalter

Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit der Veranstaltung nicht gewachsen, gilt Gleiches.

 

Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Veranstaltungstermin zurück, wenn eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Reisepreis vollständig und unverzüglich zurückerstattet.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Teilnehmer nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung des Vertrags vor dem Veranstaltungstermin aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Teilnahmepreis vollständig und unverzüglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

 

Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Beginn der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Muss eine laufende Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden, ist der Veranstalter nicht zur Beschaffung einer Ersatzunterkunft verpflichtet.

 

Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Haftung, Haftungsbeschränkung

Jedem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren mit sich bringt und die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Der Veranstalter, Helfer und das Rettungsteam sind von sämtlichen Haftungsansprüchen, die die gesetzlichen Bestimmungen überschreiten befreit. Die Befreiung beinhaltet ferner sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche die der Teilnehmer oder seine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Dies gilt nicht für Schäden, die  auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen zurückzuführen ist. Für eventuelle Schäden an Kleidung durch Baumharz, Wasser, Schmutz, Funkenschlag, Diebstahl o.ä. übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf das Durchlesen unserer Benutzererklärung.

10. Mitwirkpflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen des gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen.

 

Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises bzw. Entschädigungen ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber uns geltend zu machen. Alle Ihre Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag verjähren 6 Monate nach Ablauf des ersten Jahres.

 

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

12. Rechtliche Hinweise

Die Inhalte dieser Website sind sorgfältig recherchiert und erstellt worden. Sollte sich dennoch ein Fehler eingeschlichen haben, freuen wir uns über Hinweise.

 

Alle vorhandenen Texte, Grafiken und Photos tragen das

© von Cloefhaenger. Alle anderen eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Eigentümer!

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung an weitgehendsten entspricht.